Recht am Bild

Recht am Bild

In eigener Sache: Das Recht am Bild

Veröffentlichung von Bildmaterial auf der Homepage und im Gemeindeblatt sowie Fragen des Datenschutzes im Verein:  Recht am Foto und weitere Fragen des Datenschutzes im Verein


Durch Ihre Teilnahme an solchen Fototerminen erklären Sie grundsätzlich bereits konkludent Ihr Einverständnis mit einer Veröffentlichung. Sollten Sie dies nicht wollen, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an eines unserer Vorstandsmitglieder zu wenden, damit wir zeitnah Ihre Wünsche auf Entfernung oder Verpixelung des Bildmaterials erfüllen können. Im Übrigen werden wir unsere Vereinsmitglieder einmal pro Jahr per E-Mail auf die Regelungen in §§ 22, 23 KunstUrhG hinweisen.


Zur Außendarstellung unseres Vereins kommt es immer wieder vor, dass wir Bilder, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen wie z.B. Saisoneröffnung, Sommerfest oder Mannschaftsspielen gemacht werden, auf der Homepage oder im Gemeindeblatt veröffentlichen. 


Mit der Nutzung des vereinseigenen WLAN dürfen keine unlauteren Internet-Seiten aufgerufen werden sowie Schaden durch den Nutzer an den Verein entstehen. 


Für Veröffentlichungen am "Schwarzen Brett" z.B. Wirtsdienst, Neueintritte etc. sind die Mitglieder mit der Nennung ihrer Namen einverstanden. Falls Sie dies nicht wünschen wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand. 



Share by: